Gemeinde Biburg
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Dürnhart - Deckblatt Nr. 2"
Bekanntmachung
über die Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfes
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB)
Der Gemeinderat Biburg hat am 03.04.2017 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan
"Gewerbe- und Industriegebiet Dürnhart" zur Verbesserung der bestehenden Erschließungssituation (Anpassung der Parzellierung und Ausweisung einer Erschließungsstraße) durch Deckblatt Nr. 2 zu ändern.
Betroffen sind die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 594 und 595, jeweils Gemarkung Biburg.
Den vom Ing.-Büro Martin Huber, Regensburger Str. 24, 84048 Mainburg, erstellten Deckblattentwurf mit Begründung hat der Gemeinderat am 02.03.2017 gebilligt.
Der Entwurf des Deckblattes kann in der Zeit vom
03.08.2017 bis 05.09.2017
während der Dienststunden in der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg, Zimmer E 4 und in der
Gemeindekanzlei Biburg mittwochs von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, eingesehen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert; gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Siegenburg, 26.07.2017
Gemeinde Biburg
Zachmayer
1. Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an der Amtstafel
am: 26.07.2017
abgenommen am: 06.09.2017
Verk.B.Nr.: 89 / 2017