Bald kann Schnee fallen

Wappen Wildenberg

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

 

immer wenn der erste Schnee fällt oder die Straßen vereisen gibt es Diskussionen darüber, wer wann und wo und in welchem Umfang für den Räum- und Streudienst zuständig ist, daher gibt es klare Regeln zum Winterdienst.

 

Zuständigkeit für das Räumen oder Streuen                                                                                                     

 

Die Gemeinde Wildenberg hat eine Satzung, darin wurde die Verkehrssicherungspflicht auf die Eigentümer übertragen, deren Grundstücke an die Straßen der Gemeinde grenzen. Bei Vermietung überträgt der Eigentümer die Räum- und Streupflicht meist auf den Mieter. Trotz alledem ist immer der Eigentümer für den Winterdienst zuständig und im Schadensfall mit verantwortlich.

 

Was ist wann zu räumen?                                                                                                                                  

 

Der Bürger kann in der Regel davon ausgehen, dass an Werktagen ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends, an Sonn – und Feiertagen von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends geräumt ist.

 

Was ist alles zu räumen bzw. zu streuen?                                                                                                   

 

Die wichtigsten zum Grundstück gehörenden Zugänge müssen generell begehbar sein. Ein an ein Grundstück angrenzender Bürgersteig muss nicht komplett von Schnee oder Eis befreit sein, hier reicht ein gekehrter Streifen aus, der es möglich macht, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können.

 

Wohin mit dem Schnee?                                                                                                                                  

 

Wenn die Straßen geräumt werden, kann es natürlich vorkommen, dass der Schnee vor der Einfahrt zum Liegen kommt. Bitte werfen Sie den Schnee nicht wieder auf die Straße zurück, sondern möglichst in den eigenen Garten.

 

Parken auf den Straßen                                                                                                                                   

 

Bitte parken Sie keine Autos auf der Straße, in einem solchen Fall sind die Bauhofmitarbeiter angewiesen, die Straße nicht zu räumen, bevor an den Autos etwas passiert.                               

Es ist leider nicht möglich, gleichzeitig alle Straßen zu räumen. Aus diesem Grund gibt es einen Plan für den Räum- und Streudienst.

 

Heckenschnitt                                                                                                                                                       

 

In der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar eines jeden Jahres ist es erlaubt, die Hecken zu schneiden. Wir möchten Sie daher bitten, nutzen Sie die Zeit, Ihre Hecken und Bäume zu schneiden, vor allem die Äste zu entfernen, die in öffentliche Straßen und Wege ragen.

 

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir wieder gut durch den Winter kommen, möglichst ohne Unfall und möglichst ohne Blessuren, tragen Sie Ihren Anteil dazu bei, das gleiche macht die Gemeinde.