Die Gemeinde Biburg geht ab Mitte Mai gegen Falsch-Parker vor
Die Gemeinde Biburg ist dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz, beigetreten. Ab Mai 2025 wird der Verband im Auftrag der Gemeinde Biburg das Einhalten der Parkregeln überwachen. Mehr Verkehrssicherheit und Gemeinschaft auf den Straßen sind die erklärten Ziele.
Ab Mai 2025 übernimmt der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz die Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Biburg. Damit will die die Gemeinde Biburg vor allem Folgendes erreichen: Dass Rettungswege für Feuerwehr und Notarzt sowie Behindertenparkplätze für Betroffene frei bleiben und die Gemeinschaft auf den Straßen weiter verbessert wird. „Regelmäßige Kontrollen im Straßenverkehr schützen vor Unfällen, Raserei und wildem Parken – und senken die Anzahl der Verstöße nachhaltig und dauerhaft“, weiß Simone Reinhardt, Geschäftsführerin des Zweckverbands, der aktuell in über 160 Kommunen in der Oberpfalz, in Niederbayern sowie in Mittel- und Oberfranken ein Auge auf den Verkehr hat.
„Gelbe Karte“ wie beim Fußball
Die Parkraumüberwachung durch den Zweckverband startet ab 22.05.2025. In den ersten beiden Überwachungen verwarnen die Verkehrsüberwacher des Verbands zunächst mit einer „Gelben Karte“. Damit sollen die Bürger für das Thema Falschparken sensibilisiert werden. Danach wird es dann ernst: Falschparker in Biburg werden zur Kasse gebeten.
„Neben den Falschparkern in der Feuerwehranfahrtszone, die den Rettungskräften den Weg versperren, sind falsch geparkte Autos in engen Gassen und im Kreuzungsbereich ein gefährliches Hindernis. Weil im Notfall jede Sekunde zählt, legen wir großes Augenmerk darauf, dass die Rettungswege nicht blockiert sind“, so Simone Reinhardt weiter.
Wie oft kontrolliert wird, legt die Kommune selbst fest. Zum Start gibt es eine Übergangsfrist, um die Bürger an die neuen Parkwächter zu gewöhnen. Der Schwerpunkt wird im Bereich Eberhardplatz liegen.
„Es geht um die Sicherheit der Bürger“
Der ZV KVS Oberpfalz arbeitet als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht gewinnorientiert. Das bedeutet: Alle eingenommenen Verwarnungs- und Bußgelder leitet der Verband direkt an seine Mitglieder weiter. Die Bezahlung des Zweckverbands für die Personal- und Technikkosten erfolgt nach festen Stundensätzen und Sachbearbeitungspauschalen – und ist damit für die Kommunen planbar und transparent.