Ein Antrag auf Baugenehmigung beschäftigte den Gemeinderat eingangs seiner November-Sitzung. Das Gremium gab sein Einvernehmen zum beantragten Biergarten mit Ausschank im Ortsteil St. Johann. Die Prüfung der baurechtlichen Vorschriften wie hier v. a. die ausreichende Anzahl an Parkplätzen obliegt dem Landratsamt Kelheim in seiner Eigenschaft als Baugenehmigungsbehörde.
Der Neuerlass der Hebesatzsatzung betreffend die Grundsteuerhebesätze stand als nächstes auf der Tagesordnung. Mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, ihre Hebesätze in diesem Zusammenhang sinnvoll anzupassen. In einer Vorbesprechung beschäftigte sich das Gremium bereits eingehend mit dem Thema, in der Sitzung folgte dann der Beschluss. Die Hebesätze liegen ab 2025 bei 350 v. H. bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und bei 190 v. H. bei der Grundsteuer B (für Grundstücke).
Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) moniert. Entsprechend wurden die Änderungen vorgenommen und dem Gremium in der Sitzung als Entwurf vorgelegt. Der Neuerlass der Verordnung wurde beschlossen.
Als letzter Punkt stand für das Gremium die Frage auf der Tagesordnung, ob die Bestattungsdienstleistung (alle zwischen dem Leichenhaus und dem Grab durchzuführenden Verrichtungen) neu ausgeschrieben oder für alle Anbieter freigegeben wird. Das Gremium folgte der Empfehlung der Verwaltung und gab die Dienstleistung frei. So bleibt es den Trauerfamilien künftig selbst überlassen, wen sie mit den Tätigkeiten beauftragen.