Die Neukalkulation der Beitrags- und Gebührensätze für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Train war der erste und zugleich umfangreichste Tagesordnungspunkt der September-Sitzung des Gemeinderats.
Zunächst mussten Beschlüsse zu den einzelnen Festsetzungen gefasst werden. Dabei wurde der Kalkulationszeitraum auf Empfehlung der Verwaltung auf die maximalen vier Jahre festgelegt. Auch beim kalkulatorischen Zinssatz stimmte das Gremium den in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts vorgeschlagenen 4 % zu. Die Einleitungsgebühr von derzeit 1,12 € je m³ Abwasser wird künftig auf 2,01 € erhöht, die Grundgebühr für den Standard-Zähler wird statt der bisherigen 30,68 € pro Jahr dann 50,00 € betragen. Für die Herstellungsbeiträge ergeben sich bei den Beitragssätzen eine Verringerung von 2,30 € je m² Grundstücksfläche auf nunmehr 1,87 €, für die Geschossfläche eine Erhöhung von 10,63 € je m³ auf 11,58 €. Auch hier folgte man der Empfehlung des beauftragten Büros und der Verwaltung.
Schließlich wurde der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Train (BGS/EWS) beschlossen. Die neue Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
Lediglich ein Bauantrag in Form einer Nutzungsänderung von einem HLS-Betrieb in ein Instandhaltungszentrum lag dem Gremium zur Behandlung vor. Die bestehende Lagerhalle wird künftig eine Werkhalle, das 1. Stock wird von Lager- in Sozialräume ausgebaut und im Erdgeschoss werden zusätzliche Büroräume geschaffen. Der Gemeinderat hatte dagegen keine Einwände.
Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Neukirchen gab es noch zwei Beschlüsse für das Gremium zu fassen. Der Auftrag zur Erneuerung des Brückengeländers bei der Abensbrücke wurde an die Schreinerei Schretzlmeier aus Train vergeben. Des Weiteren folgte man dem Vorschlag von Bürgermeister Zeitler bei der Festlegung der Ausführung einer Hofzufahrt, die bislang in der Maßnahme nicht enthalten war. Der Bereich wird nun seitlich mit Granit-Einzeilern eingefasst, die Pflasterfläche an die bestehende angeglichen und die Fläche selbst asphaltiert.
Zum Schutz der Mitarbeiter beschloss der Gemeinderat den Erlass der für die Angestellten der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg bereits seit Jahren gültigen Antikorruptionsrichtlinie ab 01.10.2024 auch für die Mitarbeiter der Gemeinde Train. Es ist diesen demnach grundsätzlich untersagt, Geschenke oder Belohnungen im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit anzunehmen.
Die Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Train hat bereits Ergebnisse zu verzeichnen, wie Bürgermeister Zeitler im Anschluss an die Tagesordnung informierte. Möglicherweise kann die Überschusswärme der Hopfenveredlung sinnvoll für die Gewerbetreibenden Am Reham und im neuen Gewerbegebiet „Ziegelstadl“ genutzt werden. Die Planungen dazu stehen jedoch noch ganz am Anfang.